Antrag “Kostenerstattung Flüchtlinge” vom 02.10.2019

Grüne Fraktion                                                      Mechernich, 2. Oktober 2019
im Rat der Stadt Mechernich


Resolution:
Keine Einsparungen des Landes auf Kosten der Kommunen tolerieren – NRW muss Städte und Gemeinden bei der Integration unterstützen

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen beantragt, der Rat der Stadt Mechernich möge beschließen:

1. Der Rat der Stadt Mechernich fordert die Landesregierung auf, die Mittel, die der Bund den Ländern zur Integration von Geflüchteten ab 2020 zur Verfügung stellt, an die Kommunen komplett weiterzuleiten.

2. Die Landesregierung muss endlich die Ergebnisse des vom Land in Auftrag gegebenen und seit Oktober 2018 vorliegenden Gutachtens von Professor Lenk (Universität Leipzig) berücksichtigen und dementsprechend eine auskömmliche Anpassung der Pro-Kopf-Pauschale für Asylsuchende rückwirkend ab dem 01.01.2018 beschließen.

3. Der Rat erwartet vom Land eine dauerhafte Übernahme der Kosten für Geduldete, die über die bisherige Zahlung
einer Pauschale für drei Monate hinausgeht, zum Beispiel über eine Einbeziehung dieser Personengruppe in die Pro-Kopf-Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG).

Begründung:
Das sogenannte Lenk-Gutachten, das vom zuständigen Landesministerium in Auftrag gegeben wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass die zurzeit geltende Pauschale für die Kommunen in Höhe von 10.392 Euro pro Geflüchtetem pro Jahr vor allem für die kreisfreien Städte nicht auskömmlich ist. Statt rund 10.300 Euro pro Geflüchtetem benötigen die kreisfreien Städte jeweils 13.500 bis 16.000 Euro.
Nach Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wurde aufgrund des Auslaufens der Integrationspauschale ein erhöhter Anteil der Länder an der Umsatzsteuer vereinbart, so dass NRW in 2020 151 Millionen Euro vom Bund zur Unterstützung bei der Integration Geflüchteter erhält.

Die Landesregierung NRW weigert sich, die Mittel an die Kommunen weiterzuleiten, sondern möchte diese ausschließlich als eigene Einnahmeverbesserung verbuchen. Und das, obwohl aktuell im Vergleich zu 2016 über 1,7 Milliarden Euro weniger an Landesmitteln für Unterbringung und Integration zur Verfügung gestellt werden müssen. Das Land streicht also trotz immer noch hoher Steuereinnahmen und gleichzeitig zurückgehender eigener Ausgaben für Integration und Unterbringung die Bundesmittel komplett alleine ein.

Die Kommunen hingegen, die ab 2020 auf die 432 Millionen Euro aus der Integrationspauschale verzichten müssen und deren Kosten für die Finanzierung der Geflüchteten und speziell der Geduldeten weiter wachsen, gehen leer aus. Damit gefährdet Schwarz-Gelb die kommunalen Haushalte, die dank des von Rot-Grün eingeführten Stärkungspakts gerade wieder auf dem Weg der Konsolidierung sind.

Daher sollte das Land schnellstmöglich die gesetzliche Grundlage schaffen, damit die Kommunen endlich Klarheit und Verlässlichkeit bei der Finanzierung der Geflüchteten erhalten. Dazu gehört die Umsetzung des schon lange vorliegenden Gutachtens der Universität Leipzig zur finanziellen Ausgestaltung der Pro-Kopf-Pauschale für Asylsuchende nach dem FlüAG.

Seit 2018 enthält das Land den Kommunen laut der gutachterlichen Bewertung rund 300 Millionen Euro vor. Dieses Geld fehlt vor Ort für gute Unterbringung und Integrationsangebote. Außerdem sollte das Land für die mit der Bundesregierung vereinbarten weiteren Mittel für die Integration zur Entlastung bei der Integration eine verbindliche und auskömmliche
Regelung zur finanziellen Beteiligung der Kommunen finden, damit diese entsprechend Planungssicherheit erhalten. Und nicht zuletzt bedarf es endlich einer dauerhaften Übernahme der Kosten für die länger als drei Monate in Deutschland lebenden Geduldeten.

Es ist Aufgabe der Landesregierung, die Kommunen mit einer auskömmlichen Finanzierung bei ihrer Integrationsarbeit zu fördern und so den sozialen Frieden vor Ort zu sichern.


Mit freundlichen Grüßen
Peter von Wilcken

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Beschluss

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