Antrag “Steinvorgärten” vom 12.03.2019

GRÜNE Fraktion im Rat der Stadt Mechernich


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, geehrte Kolleginnen und Kollegen, nachfolgend erhalten Sie unseren Antrag für den Stadtentwicklungsausschuss am 04.06.2019 (gerne auch schon am 20.03) mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung.
Die Stadtverwaltung wird
1. beauftragt, in einem schriftlichen Bericht für die nächsten Sitzung des Ausschuss Stadtentwicklung darzulegen, wie sie § 8 Absatz 1 Landesbauordnung angesichts der zunehmenden Anzahl von Vorgärten aus Kies, Schotter o.ä. umzusetzen gedenkt.
2. gebeten zu prüfen, ob sich der Erlass einer Vorgartensatzung zur Reduzierung von Steingärten eignet.
3. gebeten zu prüfen, ob über Ver- oder Gestaltungsgebote in Bebauungsplänen darauf hingewirkt werden kann, dass Vorgärten begrünt werden müssen und nicht versiegelt werden dürfen.
4. aufgefordert, Beratungsangebote für Gartenbesitzer*innen anzubieten, die Informationen für eine pflegeleichte und ökologisch wertvolle Gartengestaltung bereithalten.

Begründung:
Aus § 8 Absatz 1 der Landesbauordnung geht eine Verpflichtung zur Begrünung von nicht überbauten Grundstücksflächen hervor. Demzufolge sind Böden wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und andererseits sind sie zu begrünen oder zu bepflanzen. Die Zunahme von Steingärten im Stadtgebiet ist deshalb baurechtswidrig.
Vorgärten prägten das Erscheinungsbild der Dörfer im Stadtgebiet Mechernich und gehören damit zum Aushängeschild jeder Stadt. Bereits seit einigen Jahren macht sich auch in Mechernich ein unübersehbarer Trend breit, der Hecken und Grünflächen durch ökologisch wertlose Kiesflächen ersetzt. Stein- und Schottergärten werden immer beliebter. Darunter leiden nicht zuletzt die hier lebenden Tiere und Insekten. Nicht nur Vögel haben das Nachsehen, auch Schmetterlinge, Marienkäfer, Bienen und Hummeln sucht man in diesen Gärten vergeblich, da diese hier keine Nahrung mehr finden. Vor dem Hintergrund des oft diskutierten Artensterbens ist das nicht hinnehmbar. Stein- und Schottergärten behindern die Versickerung und haben negative Auswirkungen auf das Mikroklima in der Stadt. Gerade vor dem Hintergrund der
Klimafolgenanpassung, zunehmender Starkregenereignisse und länger anhaltender Dürre- und Trockenperioden im Sommer ist einer voranschreitenden Versiegelung von Grünflächen entgegen zu wirken.
Mit einer unkontrollierten Ausweitung der Steingärten wird eine weitere Reduzierung des innerstädtischen Grüns vorgenommen. Das führt zu geringerer Verdunstung und damit Abkühlung; darunter leidet nicht nur der Mensch, sondern zuletzt auch das Erscheinungsbild der Stadt.
Zudem werden Vorgartenflächen in Wohnbereichen häufig für die Anlage von zusätzlich Stellplätzen zweckentfremdet und versiegelt, ohne dass die Fläche nachträglich bauordnungsrechtlich als versiegelt bewertet wird. Damit kann in Einzelfällen der maximal zulässige Versiegelungsgrad von Siedlungsflächen überschritten werden, was Veränderungen der Versickerungsleistungen von Niederschlägen auf privaten Flächen nach sich ziehen kann.
Daher wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob mit dem Erlass einer
Vorgartensatzung Kriterien für eine entsprechende Gestaltung vorgeschrieben werden können.
Einige Beispiele aus anderen Städten: Düsseldorf, Moers oder Aachen haben derartige Projekte bereits umgesetzt oder in Planung.
In der Stadt Herford ist laut Neuer Westfälischen vom 12.10.2018 in neuen
Bebauungsplänen geregelt, dass „wasserundurchlässige Vliese“ und größere Schotterflächen unzulässig sind und spätestens ein Jahr nach Bezug nicht bebaute Flächen begrünt werden müssen.
In Xanten findet sich in neueren Bebauungsplänen folgende Festsetzung: „Der Vorgartenbereich zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der
straßenzugewandten Baugrenze ist zu begrünen, mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen und zu unterhalten. Befestigte oder bekieste Flächen sind lediglich zulässig, soweit sie als notwendige Geh- und Fahrflächen dienen und sich in ihrer Ausdehnung auf das für eine übliche Benutzung angemessene Maß beschränken.
Dies soll dem Ziel folgen, die Versiegelung möglichst gering zu halten. Zudem ist dieser Bereich für das Straßenbild der Straße XYZ prägend und damit von hoher Bedeutung.“
Auch die Stadt Paderborn schreibt in die Bebauungspläne für Neubaugebiete Auflagen, die die Begrünung in den Vordergrund stellen. Ein Baum muss vorkommen, versiegelte Flächen sollen vermieden werden.
In Dortmund hat der Umweltausschuss am 5.12.2018 mehrheitlich beschlossen, dass bei künftig aufzustellenden Bebauungsplänen eine begrünte Gestaltung der Vorgärten mit standortgerechten Pflanzen und deren dauerhafter Erhalt verpflichtend festgesetzt wird.
Zusätzlich wird die Stadtverwaltung gebeten, eine Kampagne zu starten, mit dem Ziel schon existierende Kies- und Schotterflächen möglichst naturnah umzuwandeln.

Für die Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN
Nathalie Konias
Fraktionsvorsitzende
12.03.2019

Der Antrag wurde abgelehnt.

Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungsausschuss

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