Antrag “Glyphosat” vom 11.01.2018

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des nachfolgenden Antrags auf der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Mechernich

Beschlussvorschlag:
Kein Einsatz des Herbizidwirkstoffs Glyphosat auf Flächen der Stadt Mechernich

Der Stadtrat fasst in der Sitzung am 23.01.2018 folgenden Beschluss:

1. Die Stadt Mechernich verzichtet ab dem 01. Februar 2018 bei allen Flächen unter ihrer Bewirtschaftung auf den Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat.

2. Private Unternehmen, die Aufträge von der Stadt Mechernich zur Pflege von Grün-, Sport- und und Verkehrsflächen erhalten, werden entsprechend auf einen Glyphosatverzicht vertraglich verpflichtet. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.

3. Beim Abschluss neuer Pachtverträge für gemeindliche landwirtschaftliche Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen wird eine Klausel eingefügt, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt. Bei bestehende Verträgen sollte geprüft werden ob eine Umsetzung realisierbar ist (Bestandsschutz) und dann nach Möglichkeit mit den Pächtern zu einer einvernehmlichen Lösung hingewirkt werden.

4. Städtische/gemeindliche Einrichtungen, die Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit privater Gartenpflege erbringen, weisen nachdrücklich auf das geltende Verbot der Anwendung glyphosathaltiger Mittel auf befestigten Flächen hin und vermitteln den Zugang zu Informationsquellen hinsichtlich einer pestizidfreien Pflege von Haus- und Kleingärten.

Begründung:
Bereits 2013 hat sich der Bundesrat für ein Verbot glyphosathaltiger Herbizide für den Haus- und Kleingartenbereich ausgesprochen. Seitdem gibt es verschiedene Aussagen und Studien so wie die der internationalen Krebsforschungsagentur der WHO (IARC) und jener der europäischen Zulassungsbehörde deren inhaltliche Richtung teils diametral entgegengesetzt sind.

So hat die Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Diese Einstufung von Glyphosat bestätigt frühere Hinweise auf eine Kanzerogenität (krebserregende Wirkung) und Genotoxizität (Erbgutschädigung) des Wirkstoffs.

In einigen Bundesländern (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen) wurden in Reaktion auf die IARC-Einstufung seinerzeit Erlasse gegen die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Glyphosatanwendungen auf Nichtkulturland (u.a. im kommunalen Bereich) erlassen.

Die Stadt Mechernich nimmt dieses Handeln zum Vorbild und möchte mit diesem Beschluss gemäß dem Vorsorgeprinzip ihrer Mitverantwortung für den Gesundheitsschutz ihrer Bürgerinnen und Bürger gerecht werden.
Unabhängig von der Frage nach gesundheitlichen Risiken ist eine wesentliche Reduktion des Glyphosateinsatzes auch in der Landwirtschaft aus ökologischen Gründen geboten, um den dramatischen Rückgang der Artenvielfalt in unseren Kulturlandschaften zu stoppen.
Weitere Ausführungen erfolgen gerne mündlich im Ausschuss.


Mit freundlichen Grüßen
Nathalie Konias
Fraktionsvorsitz
BÜ90/GRÜNE
im Rat der Stadt Mechernich

Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU, SPD, UWV und FDP abgelehnt.

Ein abgeänderter Antrag wurde daraufhin beschlossen:

Beschluss Glyphosat

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